1 Anwendungsbereich und Zweck

Die vorliegende Ordnung fasst die auf dem CAMPUS-AREAL St. Johann Basel geltenden Regeln zusammen.

Beim CAMPUS-AREAL handelt es sich um ein gemischt genutztes Areal. Darauf befinden sich industrielle Betriebe der Novartis mit Schwerpunkt Life Science (Forschung, Fabrikation und Vertrieb im Bereich von pharmazeutischen, chemischen, medizinisch-technischen, biotechnologischen Produkten) und Drittbetriebe mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Das Areal ist ab Herbst 2022 teilweise der Öffentlichkeit zugänglich.

Die Ordnung soll die Einhaltung der hierfür zwingend notwendigen Sicherheitsvorschriften gewährleisten, ein Nebeneinander der verschiedenen PERSONENGRUPPEN ermöglichen sowie einen für Alle geordneten, sicheren und effizienten Betrieb sicherstellen.

Als Eigentümerin koordiniert die Novartis Pharma AG die Nutzung des CAMPUS-AREALS.

Diese Ordnung gilt für alle NOVARTIS MITARBEITENDEN, die auf dem CAMPUS-AREAL tätig sind. Sie gilt in sämtlichen AREALBEREICHEN.

Die übrigen internen Vorschriften und Standards werden durch die vorliegende Arealordnung nicht ersetzt und gelten weiterhin.

Die Ordnung gilt auch für alle übrigen im CAMPUS-AREAL tätigen und sich aufhaltenden PERSONENGRUPPEN. Für PERSONEN VON MIETENDEN gilt die Ordnung, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, ausschliesslich ausserhalb des jeweils ANGEMIETETEN BEREICHS. Mietende und Drittfirmen sorgen für die entsprechende Umsetzung und Einhaltung der vorliegenden Arealordnung, einschliesslich der nachfolgend genannten Vorschriften und Richtlinien. NOVARTIS-MITARBEITENDE, die sich im angemieteten Bereich aufhalten, unterstehen zusätzlich allfälligen Regeln der Mietenden.

Bei in GROSSBUCHSTABEN formatiertem Text handelt sich um definierte Begriffe (Ziffer 1.3) oder um Kontaktstellen (Ziffer 1.4).

Arealbereiche


CAMPUS-AREAL

Gesamtes Campus-Areal mit Gebäuden, mobilen Anlagen, angrenzenden Anlagen (wie Parkierflächen, Sportclub), Parkanlagen, Rasenflächen und übrigen Freiflächen; umschliessend den ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN und ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH

ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHER BEREICH

CAMPUS-AREAL ohne den ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH

ZUGANGSKONTROLLIERTER BEREICH

Abgesperrte und/oder abgesicherte Bereiche (Werksgelände, technische Betriebe und Sicherheitsbetriebe von Novartis sowie vermietete Bereiche innerhalb des zugangskontrollierten Bereichs)

ANGEMIETETER BEREICH

Mietobjekt gemäss Mietvertrag, der die angemieteten Flächen und Räume ausweist

CAMPUS-BEGEGNUNGSZONE

Als Begegnungszone gekennzeichnete Verkehrsfläche innerhalb des CAMPUS-AREALS

Aus dem Campus-Plan (Anhang 1) sind die Arealbereiche ersichtlich.

 

Personengruppen


ÖFFENTLICHE BESUCHENDE

Personen, die kein Zugangsrecht zum ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH haben

REGISTRIERTE BESUCHENDE

Personen, die Zugang zu einem ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH benötigen und von NOVARTIS MITARBEITENDEN, von PERSONEN VON MIETENDEN oder von PERSONEN VON DRITTFIRMEN als Gäste eingeladen und registriert wurden

NOVARTIS MITARBEITENDE

Personen, die bei Novartis angestellt sind und zum ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH eingeschränkt oder uneingeschränkt Zugang haben

PERSONEN VON MIETENDEN

Mitarbeitende oder Beauftragte von Mietenden, die auf dem CAMPUS-AREAL angesiedelt sind und Zugang zum angemieteten Bereich innerhalb oder ausserhalb des ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHS haben

PERSONEN VON DRITTFIRMEN

Mitarbeitende oder Beauftragte von Drittfirmen, die Dienstleistungen für Novartis und/oder Mietende erbringen (zum Beispiel Handwerker) und für eine begrenzte Zeit Zugang zum ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH benötigen

 

Weitere Definitionen


CAMPUS HSE ORGANISATION

Health, Safety and Environment (HSE) Organisation, die für die Novartis Einheiten auf dem CAMPUS-AREAL Ansprechpartner ist. Sie definiert die HSE-Standards für Novartis und das CAMPUS-AREAL, stellt für Novartis die Kommunikation mit den Behörden sicher und koordiniert die HSE-Aktivitäten von Novartis und der einzelnen HSE-ANSPRECHPERSONEN

HSE-ANSPRECHPERSON

Durch Mietende und Drittfirmen bezeichnete Person, die für den Gesundheitsschutz, die Sicherheit und den Umweltschutz in deren Organisationen verantwortlich ist und die Kommunikation zur Campus HSE ORGANISATION sicherstellt

NEM-ANSPRECHPERSON

Durch Mietende und Drittfirmen bezeichnete Person, die für die Koordination im Ereignisfall in deren Organisation verantwortlich ist und die Kommunikation zu Novartis Emergency Management (NEM) sicherstellt

FACILITY COORDINATOR DES GEBÄUDES

Von Novartis bezeichnete Person, die für das jeweilige Gebäude (Infrastruktur, mobile Anlagen der Novartis) verantwortlich ist und in diesem Zusammenhang Ansprechperson für NOVARTIS MITARBEITENDEN, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN ist

 

In den nachfolgenden Ziffern wird auf die jeweiligen Kontaktstellen verwiesen.

 

ALARMZENTRALE

+41 61 696 01 12


ARBEITSMEDIZINISCHER DIENST

+41 61 324 09 20
[email protected]


BASEL SITE COMMUNICATIONS & EVENTS


BASEL SITE SECURITY


CAMPUS HSE ORGANISATION


DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE


NOVARTIS SECURITY HELPDESK


SITE PARKING MANAGEMENT

2 Campus-Zugang

Der Zugang zum und der Weggang vom CAMPUS-AREAL dürfen nur über die dafür bestimmten Ein- und Ausgänge erfolgen.

ÖFFENTLICHE BESUCHENDE haben ab Herbst 2022 jeweils während definierter Öffnungszeiten Zugang. Es wird auf die Regelungen gemäss Ziffern 5.1 und 5.2 verwiesen.

Der Zugang zu ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN ist ÖFFENTLICHEN BESUCHENDEN nicht gestattet. Er bleibt ausschliesslich REGISTRIERTEN BESUCHENDEN, NOVARTIS MITARBEITENDEN, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN mit gültiger Zugangsberechtigung vorbehalten.

Der Zugang zu ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN ist nur mit gültiger Zugangsberechtigung erlaubt.

Der unerlaubte Zugang zu einem ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH, die Weitergabe der Zugangsberechtigung an eine Drittperson oder der Missbrauch einer Zugangsberechtigung werden registriert und allenfalls mit weiteren Massnahmen geahndet (Einzug der Zugangsberechtigung, Strafanzeige etc.).

Es wird auf die Regelungen in Ziffer 5 verwiesen.

Das Mitführen von Tieren in Gebäuden ist nicht gestattet. Assistenzhunde sind von dieser Regelung ausgenommen. Es gilt auf dem gesamten CAMPUS-AREAL Leinenpflicht.

3 Allgemeine Verhaltensregeln

Alle NOVARTIS MITARBEITENDEN sind verpflichtet, sich an alle die für ihren Bereich geltenden Vorschriften zu halten. Bei Fragen zu spezifischen Vorschriften oder bei Unsicherheit über deren Auslegung ist die vorgesetzte Person zu konsultieren. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind NOVARTIS MITARBEITENDE angewiesen, unter Einhaltung der Novartis internen und rechtlichen Vorschriften bestimmungsgemäss, sorgfältig und eigenverantwortlich zu handeln. NOVARTIS MITARBEITENDE sind eingeladen, aber nicht verpflichtet, die sich auf dem CAMPUS-AREAL aufhaltenden Personen auf die Einhaltung der vorliegenden Ordnung aufmerksam zu machen.

Für PERSONEN VON MIETENDEN UND PERSONEN von Drittfirmen gilt Ziffer 3.1 sinngemäss. Mietende und Drittfirmen sorgen selbständig für die Einhaltung der geltenden Vorschriften in ihren Organisationen und für ein bestimmungsgemässes, sorgfältiges und eigenverantwortliches Verhalten.

Das CAMPUS-AREAL ist von allen Personengruppen bestimmungsgemäss, sorgfältig und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu nutzen. Sämtliche Gebäude, mobilen Anlagen, angrenzenden Anlagen (wie zum Beispiel Parkierflächen, Sportclub), Parkanlagen, Rasenflächen und übrigen Freiflächen etc. dürfen weder verunreinigt noch beschädigt werden.

Alle PERSONENGRUPPEN sind angehalten, nur die Fusswege zu benutzen, soweit Grünflächen nicht ausdrücklich für die allgemeine Benutzung freigegeben sind.

Ohne Bewilligung sind Picknicken und Grillieren auf dem CAMPUS-AREAL nicht gestattet.

Sportliche Tätigkeiten und Spiele, die andere Personen belästigen können, sind nicht gestattet. Tonwiedergabegeräte dürfen nicht in belästigender Weise benützt werden.

Der Einsatz von Drohnen oder ähnlichen ferngesteuerten Flugobjekten auf dem CAMPUS-AREAL ist nicht gestattet.

Abfälle müssen in den bereitgestellten Abfallbehältern entsorgt werden.

Veranstaltungen sowie die Inanspruchnahme von Arealfläche, zum Beispiel durch einen Stand vor einem Gebäude, sind in allen Arealbereichen für alle Personengruppen bewilligungspflichtig. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind private Veranstaltungen in den Restaurationsbetrieben und innerhalb der angemieteten Bereiche.

Die Bewilligung ist rechtzeitig vor der Durchführung bei Basel SITE COMMUNICATIONS & EVENTS schriftlich zu beantragen.

Bewilligte Flächennutzungen für Veranstaltungen oder die Inanspruchnahme von Arealfläche müssen unter Einhaltung der geltenden Novartis Vorschriften (Security, HSE, Ausschank von Alkohol etc.) und allfälliger zusätzlicher Auflagen durchgeführt werden.

NOVARTIS MITARBEITENDEN ist die Abwicklung privater Nebengeschäfte (wie zum Beispiel gewerbsmässiger Handel mit Waren oder Vermittlung von Dienstleistungen) innerhalb des CAMPUS-AREALS nicht erlaubt.

Die Konsumation von und der Handel mit Drogen sind auf dem gesamten CAMPUS-AREAL einschliesslich der ANGEMIETETEN BEREICHE verboten.

Arbeiten unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist untersagt.

Der Ausschank und die Konsumation von Alkohol auf dem CAMPUS-AREAL sind bewilligungspflichtig. Dies gilt auch für PERSONEN VON MIETENDEN ausserhalb der ANGEMIETETEN BEREICHE. Die Bewilligung ist rechtzeitig und vorgängig bei BASEL SITE COMMUNICATIONS & EVENTS schriftlich zu beantragen.

Das Rauchen ist auf dem gesamten CAMPUS-AREAL einschliesslich der ANGEMIETETEN BEREICHE nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Raucherpoints erlaubt.

Das Aushängen oder Verteilen privater Mitteilungen auf dem CAMPUS-AREAL ist ausser an den dafür vorgesehenen Anschlagtafeln nicht erlaubt.

Das Verteilen von firmeninternen Mitteilungen, Flugblättern oder Werbematerialien und das Anbringen von Plakaten sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist rechtzeitig und vorgängig bei BASEL SITE COMMUNICATIONS & EVENTS schriftlich zu beantragen.

Grundsätzlich gilt, dass für den ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHEN BEREICH nur Bewilligungen erteilt werden, wenn die Relevanz der Inhalte für alle PERSONENGRUPPEN gegeben ist. Firmeninterne Kampagnen sind nur im ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH möglich.

Die Informationsrechte der internen Personalorganisationen sind gewährleistet.

Ausgenommen von der Bewilligungspflicht und gestattet ist das Aushängen oder Verteilen privater Mitteilungen sowie das Verteilen von firmeninternen Mitteilungen, Flugblättern oder Werbematerialien sowie das Anbringen von Plakaten innerhalb der ANGEMIETETEN BEREICHE. Die Inhalte dürfen keinesfalls ehrverletzend, verwerflich oder diskriminierend sein.

Ausser für betriebliche Zwecke ist das Fotografieren und das Filmen (auch mit Mobiltelefonen) in sämtlichen Gebäuden untersagt.

Ausnahmsweise können das Fotografieren und das Filmen in Gebäuden nach vorgängiger, schriftlicher Antragstellung beim NOVARTIS SECURITY HELPDESK bewilligt werden.

Vorbehalten und gestattet ist das Fotografieren und Filmen innerhalb der ANGEMIETETEN BEREICHE. Das Fotografieren und Filmen aus den ANGEMIETETEN BEREICHE in andere, nicht angemietete Bereiche ist untersagt.

4 Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz

4.1.1 Einhalten von Vorschriften und Sorgfaltspflicht
Alle auf dem CAMPUS-AREAL befindlichen PERSONENGRUPPEN befolgen die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Gewährleistung der Gesundheit, der Sicherheit und des Umweltschutzes.

NOVARTIS MITARBEITENDE sind im Rahmen ihrer Arbeit zur Sorgfalt verpflichtet und tragen entsprechend ihrem Fachwissen eine persönliche Verantwortung zur Vermeidung unnötiger und störender Einflüsse durch Stoffe in Form von Stäuben, Gasen, Dämpfen, biologischen Materialien und dergleichen oder durch physikalische Einwirkungen wie Gerüchen, Strahlung, Lärm, Erschütterungen und dergleichen. Betriebliche Arbeitsanweisungen, Aushänge, Verbots-, Gebots-, Hinweisschilder und andere Kennzeichnungen sind unbedingt zu beachten.

In denjenigen Bereichen, in denen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) notwendig oder sonstige Hygienebekleidung vorgeschrieben ist, ist eine solche stets zu tragen.

Für PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN gilt Ziffer 4 sinngemäss. Mietende und Drittfirmen sind für die Einhaltung und die Umsetzung des Gesundheitsschutzes, der Sicherheit und des Umweltschutzes einschliesslich der nachfolgend genannten Vorschriften und Richtlinien für ihre Organisation selbstständig verantwortlich.

4.1.2 Freihalten von Sicherheitseinrichtungen
Notausgänge, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten. Zugänge zu Feuerlöschern, Handfeuermeldern, Hydranten, Notduschen und Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen jederzeit unbehindert zugänglich sein. Brandschutztüren dürfen nicht blockiert werden.

Die freizuhaltenden Flächen ergeben sich aus dem Campus-Plan (Anhang 1).

4.1.3 Ausführung von Arbeiten
Grundsätzlich darf keine Arbeit begonnen werden, wenn deren sichere Abwicklung nicht gewährleistet ist und die entsprechenden Arbeitsbewilligungen nicht vorliegen.

Bei Fragen sind die HSE-ANSPRECHPERSONEN zu konsultieren.

4.2.1 Allgemein
Alle NOVARTIS MITARBEITENDEN, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN sind verpflichtet, jede von ihnen festgestellte Gefahr für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz sowie Mängel oder Defekte an Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen unverzüglich der vorgesetzten Person zu melden.

Wird eine unsichere Situation oder regelwidriges Verhalten im Hinblick auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren oder den Umweltschutz festgestellt, ist einzugreifen und sind die zuständigen Stellen zu informieren.

Apparate und Einrichtungen, insbesondere Schutzvorrichtungen, sind vorschriftsgemäss zu benutzen und dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Facility Coordinators des Gebäudes nicht entfernt, abgeändert, umgangen oder unwirksam gemacht werden.

Bedienungs- und Betriebsvorschriften sind strikt einzuhalten. Änderungen müssen vom Verfasser oder einer vorgesetzten Person schriftlich bewilligt werden.

Mängel oder Schäden an Gebäuden, Verkehrswegen, Betriebsanlagen und -einrichtungen, insbesondere an Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen, sind unverzüglich der vorgesetzten Person bzw. dem FACILITY COORDINATOR DES GEBÄUDES zu melden. Dies gilt auch für Mängel und Schäden an Anlagen und Einrichtungen, die eine potenzielle Umweltbeeinträchtigung zur Folge haben.

4.2.2 HSE- und NEM-Ansprechperson
Die CAMPUS HSE ORGANISATION sowie die jeweiligen HSE-ANSPRECHPERSONEN von Mietenden und Drittfirmen haben für den Erhalt der Gesundheit und der Sicherheit ihrer Mitarbeitenden sowie für den Umweltschutz zu sorgen. Sie stellen die Einhaltung der gültigen gesetzlichen Vorschriften in ihren Organisationen sicher. Mietende und Drittfirmen bezeichnen eine für ihre Organisation verantwortliche HSE-ANSPRECHPERSON und NEM-ANSPRECHPERSON. Sie teilen deren Personalien der CAMPUS HSE ORGANISATION mit.

Die HSE-ANSPRECHPERSONEN amten als Sicherheitsbeauftragte und stellen die Verbindung zur CAMPUS HSE ORGANISATION und zu BASEL SITE SECURITY sicher. Die CAMPUS HSE ORGANISATION stellt die Kommunikation zwischen allen HSE-ANSPRECHPERSONEN, NEM-ANSPRECHPERSONEN und dem Novartis Emergency Management sicher. Die HSE-ANSPRECHPERSON ist Anlaufstelle für Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb.

Die CAMPUS HSE ORGANISATION respektive die HSE-ANSPRECHPERSONEN sorgen in ihrem Verantwortungsbereich dafür, dass alle NOVARTIS MITARBEITENDEN, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN die erforderlichen Trainings zum Thema Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz absolvieren. Sie stellen die notwendigen Hilfsmittel für den persönlichen Schutz bereit und sorgen dafür, dass diese entsprechend den Vorschriften angewendet werden.

Im Falle eines Ereignisses mit effektiven oder potenziellen Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen, eines Störfalls, eines Unfalls oder eines medizinischen Notfalls ist umgehend die HSE-ANSPRECHPERSON zu informieren und die ALARMZENTRALE zu alarmieren.

Beim Ertönen der Gebäudesirene sind alle Fenster und Türen zu schliessen, der Arbeitsplatz zu sichern und die Gebäude auf dem signalisierten Fluchtweg zum Sammelplatz zu verlassen. Sämtliche Personen sind zur Evakuierung anzuhalten. Besonders schutzbedürftigen Personen sind zu unterstützen. Die Lifte dürfen auf keinen Fall benutzt werden. Auf dem Sammelplatz ist abzuwarten, bis neue Instruktionen erteilt werden.

Den Anweisungen der Ereigniskräfte (Feuerwehr, Sanität, Ereignisdienst, Werkschutz) ist jederzeit Folge zu leisten. Sie besitzen Weisungsbefugnis.

Der ARBEITSMEDIZINISCHE DIENST stellt bei Unfällen und medizinischen Notfällen die Erstversorgung sicher. Für die Nachsorge sind PERSONEN VON MIETENDEN, PERSONEN VON DRITTFIRMEN sowie öffentliche und registrierte Besuchende selbst besorgt.

Die relevanten gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz sind bedingungslos einzuhalten. Für Verstösse und daraus resultierende zivil- und strafrechtliche Folgen haftet der Verursacher.

NOVARTIS MITARBEITENDE, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN sind verantwortlich für die Durchführung sicherer und umweltschonender Prozesse. Mit verwendeten Ressourcen ist schonend umzugehen.

Umweltgefährdungen sind auszuschliessen. Sollten sie dennoch vorkommen, ist die CAMPUS HSE ORGANISATION sofort zu informieren.

Emissionen sind zu vermeiden bzw. auf das notwendige Mass zu beschränken.

Abfälle sind ordnungsgemäss zu entsorgen. Es dürfen keine Abfälle oder Fremdstoffe (feste Stoffe, Fette, Öle, Speisereste, Chemikalien, Farben, Medikamente, Giftstoffe etc.) in die Kanalisation gelangen. Für die Entsorgung von Labor- und Produktionsabwässern sind die entsprechenden HSE Richtlinien von Novartis einzuhalten.

Die verwendeten Stoffe sind gemäss den rechtlichen Vorgaben zu handhaben, zu lagern und bereitzustellen, damit sie zu keiner Zeit eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen.

Für den offenen Umgang mit kanzerogenen, erbgutverändernden, fortpflanzungsschädigenden, mutagenen, akut toxischen, brandgefährlichen oder ähnlichen Stoffen sowie mit umweltgefährdenden Stoffen ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Risikoanalyse durchzuführen und mit der CAMPUS HSE ORGANISATION abzustimmen.

Detaillierte Informationen zu HSE-relevanten Themen wie zum Beispiel den Novartis HSE-Vorschriften für die Werke Basel (HSE-Richtlinien und -Wegleitungen, Prozessbeschreibungen, Laborregeln, Formulare etc.) sowie die Namen der dazugehörigen Ansprechpersonen von Novartis können eingesehen und bezogen werden unter:

- Für Novartis Mitarbeitende: HSE Basel (novartis.net)
- Für Mietende und Drittfirmen: HSE External - Home (novartis.net)

 

5 Arealsicherheit und Datenschutz

NOVARTIS SITE SECURITY ist zuständig für den Zugang zum CAMPUS-AREAL und speziell zu den ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN sowie für die Sicherheit auf dem CAMPUS-AREAL. Sie stellt die entsprechenden Zugangsberechtigungen aus und führt regelmässig Kontrollen durch.

Der ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE BEREICH des CAMPUS-AREALS ist während der Öffnungszeiten für jedermann frei zugänglich. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten sowie am Wochenende und an Feiertagen ist eine Zugangsberechtigung erforderlich (Ziffern 5.3 und 5.4).

Der unerlaubte Zugang zu einem ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH, die Weitergabe der Zugangsberechtigung an eine Drittperson oder der Missbrauch einer Zugangsberechtigung werden registriert und allenfalls mit weiteren Massnahmen (Einzug der Zugangsberechtigung, Strafanzeige etc.) geahndet.

Zum Schutz von Personen und Objekten vor strafbaren Handlungen beziehungsweise zur Verfolgung solcher Handlungen ist das CAMPUS-AREAL videoüberwacht.

Die Videokameras sind auf das Areal begrenzt (vgl. Campus-Plan, Anhang 1). Eine Überwachung öffentlicher Bereiche ausserhalb des CAMPUS-AREALS findet nicht statt.

Auskünfte zum Datenschutz erteilt der/die DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE.

Der ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE BEREICH des CAMPUS-AREALS ist während den Öffnungszeiten für sämtliche PERSONENGRUPPEN, insbesondere auch für ÖFFENTLICHE BESUCHENDE, frei zugänglich.

Der Zugang zu ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN ist ÖFFENTLICHEN BESUCHENDEN grundsätzlich untersagt. Er bleibt ausschliesslich den übrigen PERSONENGRUPPEN mit entsprechender Zugangsberechtigung vorbehalten.

Für den Zugang zu ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN ist eine besondere Zugangsberechtigung für NOVARTIS MITARBEITENDE, für REGISTRIERTE BESUCHENDE oder für PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN nötig.

Die Zugangsberechtigung muss nach Ablauf oder nach Firmenaustritt zurückgegeben werden.

Gäste von NOVARTIS MITARBEITENDEN oder von PERSONEN VON MIETENDEN, die Zugang zu ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN benötigen, müssen vorgängig vom Gastgeber registriert werden. REGISTRIERTE BESUCHENDE erhalten einen Ausweis. Der Ausweis ist persönlich und nicht übertragbar.

Ein Ausweis für REGISTRIERTE BESUCHENDE wird für maximal fünf Arbeitstage ausgestellt und kann höchstens drei Mal verlängert werden. Er gilt grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten als Zugangsberechtigung. Bei längerer Tätigkeit oder bei Tätigkeiten ausserhalb der Öffnungszeiten in einem ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICH ist ein Ausweis mit Foto zu beantragen.

REGISTRIERTE BESUCHENDE müssen von ihrem Gastgeber an der Hauptporte, beim Visitor Center (Fabrikstrasse 6) oder vor definierten Gebäuden (vgl. Campus-Plan, Anhang 1) abgeholt und während des Aufenthalts in den ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN begleitet werden.

Der Ausweis ist in ZUGANGSKONTROLLIERTEN BEREICHEN stets offen und gut sichtbar zu tragen und beim Betreten von Gebäuden unaufgefordert vorzuzeigen.

Der Ausweis ist zurückzugeben, sobald er abgelaufen ist oder nicht mehr benötigt wird.

Der Zugang zu den technischen Betrieben (wie zum Beispiel Labor- und Produktionsbereiche) und zu weiteren Sicherheitsbetrieben ist für REGISTRIERTE BESUCHENDE nur mit Bewilligung der zuständigen Betriebsleitung gestattet.

NOVARTIS MITARBEITENDE müssen bei Verlassen ihren Arbeitsplatz sichern und vertrauliche Akten sowie Laptops und Mobiletelefone sicher wegschliessen (Clean Desk Policy).

Computer, Laptops und Mobiletelefone sind so zu sichern, dass ohne Log-in kein Zugriff erfolgen kann.

NOVARTIS MITARBEITENDE müssen die Mitnahme von firmeneigenem Material mittels Ausfuhrbewilligung bewilligen lassen (Choice with Responsibility [novartis.net]).

Die Mitnahme von Chemikalien und leeren Gebinden für private Zwecke ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Das Kopieren von kommerzieller, Novartis gehörender Software ohne entsprechende Erlaubnis/Lizenz ist nicht gestattet.

Die NOVARTIS SITE SECURITY ist ermächtigt, Kontrollen durchzuführen.

Postsendungen, die verdächtig erscheinen, müssen der ALARMZENTRALE gemeldet werden, um sie öffnen und untersuchen zu lassen. Neben verdächtigen Postsendungen werden durch die Alarmzentrale auch Postsendungen mit unklarem Empfänger geöffnet. In diesen Fällen wird die empfangende Person immer informiert.

Fundgegenstände und verlorene Gegenstände können an der Hauptporte (vgl. Campus-Plan, Anhang 1) abgegeben oder wieder in Empfang genommen werden.

6 Mobilitätsordnung

Die separate Mobilitätsordnung regelt Einzelheiten zum Verkehr und zum Parken auf dem CAMPUS-AREAL. Sie geht der vorliegenden Arealordnung im Range nach und kann bei SITE PARKING MANAGEMENT bezogen werden. Es gelten die nachfolgenden Grundsätze.

• Auf dem gesamten CAMPUS-AREAL gelten die Vorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung und der Mobilitätsordnung.

• Der Verkehr mit motorisierten Fahrzeugen ist nur mit Bewilligung erlaubt.

• Der Zugang zur CAMPUS-BEGEGNUNGSZONE mit Fahrrädern (inkl. E-Bikes) ist erlaubt.

• Ausnahmsweise kann für das kurzzeitige Befahren der CAMPUS-BEGEGNUNGSZONE mit anderweitigen motorisierten Fahrzeugen eine Bewilligung durch das SITE PARKING MANAGEMENT erteilt werden.

• Auf dem gesamten CAMPUS-AREAL nicht gestattet sind elektrisch betriebene Micromobility-Fahrzeuge wie Ein- und Zweiräder, bspw. Segway, E-Trottinett, Solowheel, Smartwheel oder Skateboard.

• Motorräder und Motorfahrräder (Fahrzeugkategorien A und M) von NOVARTIS MITARBEITENDEN, PERSONEN VON MIETENDEN und PERSONEN VON DRITTFIRMEN dürfen ausschliesslich auf direktem Weg zwischen Porte 36 und WJS-502 verkehren.

• PKW von Parkierberechtigten sind ausserhalb der Campus-Begegnungszone auf den Campus-Parkierflächen (Parkhaus Main Gate, Parkplatz Hüningen, Parkparkplatz PP4) abzustellen.

• Jedwede Fahrzeuge dürfen auf dem gesamten Campus Areal nur in den dafür gekennzeichneten Parkfeldern parkiert werden.

• Grün- und Parkanlagen sowie Rasenflächen dürfen keinesfalls befahren oder zum Parkieren benützt werden.

7 Haftung

Die Nutzung des CAMPUS-AREALS erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

Novartis lehnt jede Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die aus der oder im Zusammenhang mit der Nutzung des CAMPUS-AREALS entsteht. Ebenso lehnt Novartis jede Haftung für liegen gelassene, verwechselte, abhandengekommene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände, Wertsachen oder Fahrzeuge ab. Diebstähle sind der ALARMZENTRALE zu melden.

Novartis duldet auf dem gesamten CAMPUS-AREAL kein sittenwidriges, anstössiges sowie allgemein strafrechtlich relevantes oder schädigendes Verhalten.

Bei einer unzulässigen Nutzung, die zu einem Schaden zum Nachteil von Novartis führt, hat der/die Nutzer/in des CAMPUS-AREALS Novartis den Schaden zu ersetzen.

Für Diebstähle von persönlichen Gegenständen, Wertsachen und Bargeld übernimmt Novartis keine Haftung. Diebstähle sind der ALARMZENTRALE zu melden.

8 Verstösse gegen die Arealordnung

Zuständig für die Umsetzung und die Überwachung der vorliegenden Arealordnung auf dem CAMPUS- AREAL ist BASEL SITE SECURITY. Es werden regelmässig Kontrollen durchgeführt. Die NOVARTIS SITE SECURITY ist ermächtigt, sämtliche PERSONENGRUPPEN zu kontrollieren.

Den Anweisungen des Kontrollpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Verstösse gegen die vorliegende Arealordnung werden durch BASEL SITE SECURITY geahndet und dem Verursachenden mittels Meldezettel mitgeteilt. Sie können zur öffentlichen Anzeige gebracht werden. Soweit NOVARTIS MITARBEITENDE involviert sind, können sie der vorgesetzten Person zur Kenntnis gebracht werden.

Kann der Fahrzeughalter eines ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugs nicht ermittelt werden, behält sich BASEL SITE SECURITY vor, unter entsprechenden Kostenfolgen für den Fahrzeughalter eine Wegfahrsperre zu montieren.

9 Inkraftsetzung

Diese Arealordnung wurde unter Einbezug der internen Personalvertretungen erarbeitet und aktualisiert. Sie tritt per 1. März 2022 in Kraft.

Basel, 16.02.2022 
Novartis Pharma AG

Dr. Marcia Perrin
HSE Head Region Switzerland & Headquarters Basel

Jorinde Behrens
REFS Head Switzerland

Kopien an: Arbeitsinspektorat Basel-Stadt und KIGA Basel-Landschaft


Herausgeber:

Real Estate & Facility Services
Customer & Technology Solutions
Novartis Pharma AG
Novartis Campus Basel
CH-4002 Basel
Schweiz
© Novartis Pharma AG


Dieses Dokument ist auch in englischer und französischer Sprache erhältlich. Alle Sprachversionen können bei der CAMPUS HSE ORGANISATION eingesehen werden.

 

 

 
Campus Areal Zugangskontrollierter Bereich
 

 

Campus Areal öffentlich zugänglicher Bereiech